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Hexen und Hexenverfolgung
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| In allen Kulturen schreibt man bestimmten außergewöhnlichen Menschen übernatürliche Fähigkeiten zu: ein Geheimwissen von der Natur, besonders vom Sternenlauf und von Heil- und Zauberkräutern; Kontaktmöglichkeiten mit den Seelen Verstorbener oder mit Dämonen; Kenntnis spezieller, außerhalb des offiziellen Kults liegender Riten (z.B. Liebeszauber). Selbst dort, wo diese Begabungen gerne in Anspruch genommen werden, sind Hexer und Hexen, sofern sie eine Außenseiterposition in der Gesellschaft einnehmen und von Geheimnissen umgeben sind, in Krisenzeiten besonders leicht dem Verdacht des Schadenzaubers ausgesetzt. Durch diesen "Sündenbockmechanismus" kann aber jemand auch ohne eigenes Zutun als Hexe(r) abgestempelt und verfolgt werden, wenn die Schuld an plötzlich auftretenden Krankheiten bei Mensch, Vieh und Nutzpflanzen, an unerklärlichen Todesfällen, erntevernichtendem Hagelschlag u.ä. einer missliebigen Person zugeschrieben wird, die jemandem durch den "bösen Blick", heimliche Berührungen, Verwünschungen oder Zauberpraktiken das Unglück "angehext" haben soll.
Hexenverfolgung: In Europa erreichte die Hexenverfolgung im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit (Deutschland besonders 16. bis 17.Jahrhundert) das Ausmaß eines Massenmordes. Selbst vorsichtige Schätzungen rechnen mit 100.000 Hingerichteten. Eine Denunziation führte, wurde erst einmal ein Inquisitionsprozess angestrengt, fast zwangsläufig zur Hinrichtung, da "Geständnisse" unter der Folter erpresst wurden. Weiteres Ziel des Folterns war die "Besagung" von angeblichen Mitverschworenen, was jeweils eine Lawine weiterer Prozesse auslöste. Wirtschaftliche, soziale, politische und religiöse Krisen der Zeit hatten allgemein zu dem Glauben geführt, die Macht des Teufels werde immer größer.
Den als Hexen Angeklagten wurde daher nicht nur Schadenzauber vorgeworfen, sondern auch, sie hätten mit dem Teufel, mit dem sie geschlechtlich verkehrten, einen Bund geschlossen und bildeten eine Sekte; zu bestimmten Zeiten flögen sie zum "Hexensabbat", wo sie angeblich kleine Kinder schlachteten und sexuelle Orgien feierten. Dieser Vorwurfskatalog lag bereits den Juden- und Ketzerverfolgungen, die den Hexenprozessen vorausgingen, zugrunde und beruht auf der literarischen Tradition der Auseinandersetzungen zwischen Heiden, Kirche und Häretikern der Spätantike. Damals wie später entbehrten die gegen die jeweils anderen erhobenen Beschuldigungen der Realität, wurden jedoch im Falle der Hexen scheinbar beglaubigt, da sie, in den Fragekatalogen der Verhöre formuliert, von den Gepeinigten zugegeben wurden. Sicherlich haben drei allgemein übliche Frauenbräuche der - schließlich dämonisierten - Vorstellung von einer ausgelassenen Frauenschar, die um einen Bock tanzt, Plausibilität verliehen.
Dass etwa 80% der Verfolgten weiblich waren (vgl. Martin Luthers Übersetzung von Ex 22,17: "Die Zeuberinnen soltu nicht leben lassen"), ist vor dem Hintergrund sozialer Probleme, u.a. im Zusammenhang mit einem überproportional großen Bevölkerungsanteil von Frauen zu sehen. Grundlage ihrer Diffamierung war die für patriarchalische Gesellschaften charakteristische und durch die christliche Sexualmoral verschärfte Auffassung von der Frau als "Triebwesen" und Verführerin, gegen die sich der geistig höherstehende Mann zur Wehr setzen muss. |
Dieser Frauenhass fand seinen beispielhaften Ausdruck im "Malleus maleficarum", dem 1487 in Köln veröffentlichten "Hexenhammer" (Übers. Berlin 1906/München 1986) der Inquisitoren Jacob Sprenger und Heinrich Institoris (Kramer), einem systematischen (auf durch Kirchenväter und Scholastik vermittelten antiken Quellen und Bibelzeugnissen basierenden) Handbuch der Hexenbekämpfung und -ausrottung, das im Anschluss an die päpstliche Bulle "Summis desiderantes affectibus" von Innozenz VIII. aus dem Jahr 1478 entstand.
Zu den berühmtesten Gegenstimmen gehört die Schrift des Hexenbeichtvaters Friedrich von Spee "Caution Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse" (Rinteln 1631, Übers. Weimar 1939/München 1986). |
An dieser Stelle möchte ich ebenso Anton Praetorius erwähnen, dem es 1597 gelang, eine Angeklagte aus der Folterkammer zu befreien. In den folgenden Jahren veröffentlichte er ein engagiertes Buch gegen Hexenprozesse und Folter ca. 30 Jahre vor Friedrich Spee. Praetorius wird wegen seiner Zivilcourage und seinem Einsatz unter Lebensgefahr gegen die Folter als Vorkämpfer von amnesty international bezeichnet.
Letzte Hexenhinrichtungen fanden 1775 in der Fürstabtei Kempten und 1782 im deutschsprachigen, protestantischen Schweizer Kanton Glarus statt (historicum.net: Hexen und Hexenprozese).
Die letzte in der Schweiz im Kanton Glarus als Hexe hingerichtete Frau Anna Göldi wurde nach 226 Jahren Ende August 2008 vom Parlament des Kantons rehabilitiert - gegen den Widerstand der Kirche - in diesem Fall der reformierten Kirche. Siehe: Anna Göldi rehabilitiert. Ende einer Hexenjagd |
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Anmerkungen von Hartmut Hegeler:
Bedeutsam ist dabei m.E., dass ein Umdenken der Bewertung der Geschichte auch für die Schulbücher und Kirchengeschichtswerke stattfindet. Hingerichtete Hexen werden z.T. heute noch als zu Recht verurteilt angesehen. Es hat aber viele Angeklagte in den Hexenprozessen gegeben, die trotz grausamster Folter nicht bereit waren, einen angeblichen Pakt mit dem Teufel zu gestehen. Sie blieben bis zum Tod ihrem Glauben an den Herrgott treu und starben quasi als Märtyrer.
Siehe hierzu auch "Vergebungsbitte des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schlick 2007" aus:
Hartmut Hegeler, Hexenprozesse, die Kirchen und die Schuld, Verlag Geschichtswerkstatt Büdingen, 2. Aufl. 2008
Hier ein Auszug aus o.g. Buch:
Der Bamberger Erzbischof Dr. Ludwig Schick hat in ungewöhnlicher Form anlässlich des Gottesdienstes zum tausendjährigen Bestehen des Bistums am 11. März 2007 in einer Vergebungsbitte wegen des Versagens von Christen und Kirche um Vergebung gebeten. Dabei wurden kirchliche Verfehlungen wie Hexenverfolgung, Kreuzzüge und Konfessionskriege genannt, sowie die Unterstützung für den Nationalsozialismus und mangelnder Einsatz für die Unterdrückten. In Deutschland ist der Bamberger Vorgang bisher einmalig.
In der Jubiläumsfestschrift und auf der Internetseite des Bistums wird ausführlich vom Schicksal der als Hexe hingerichteten Katharina Haan berichtet, der Frau von Dr. Georg Haan, Kanzler des Bamberger Fürstbischofs Johann Georg II. Fuchs von Dornheim. "Die Geschehnisse um Katharina Haan und ihre Familie markieren einen dunklen Punkt in der Geschichte des Bistums Bamberg." "Durch den Prozess gegen die Kanzlerfamilie wurde der Widerstand gegen die Hexenprozesse im Hochstift Bamberg zunächst erstickt."
Auch zum Hexenhammer bezieht die Internetseite des Erzbistums Stellung: "Wenn Kirchenmänner menschenverachtende Dogmen in die Welt setzen oder verteidigen, dann geschieht das nicht im Geiste der Bibel, wohl aber mitunter in ihren Worten. Das war etwa im unseligen "Hexenhammer" der Fall, einem von Papst Innozent VIII. angeregten Werk, verfasst von den beiden Dominikanern Heinrich Kramer und Jakob Sprenger." "Kirchliche Würdenträger, die sonst auf das Judentum und sein mosaisches Gesetz pfiffen, machten diesen relativ nebensächlichen Satz aus dem ältesten Gesetz der Tora (Bundesbuch), zum archimedischen Punkt ihrer gewalttätigen Verfolgung von Frauen, die sie als nicht gesellschaftskonform ansahen."
Dominikaner und Inquisition
"Im Mai 2000 verabschiedete das alle vier Jahre tagende Provinzkapitel der Dominikanerprovinz Teutonia die folgende Erklärung:
Deutsche Dominikaner waren nicht nur in die Inquisition verstrickt, sondern haben sich aktiv und umfangreich an ihr beteiligt. Historisch gesichert ist die Mitwirkung an bischöflichen Inquisitionen und an der römischen Inquisition.
Unabhängig von den vielleicht manchmal nachvollziehbaren historischen Gründen für die Mitwirkung erkennen wir heute die verheerenden Folgen dieses Tuns unserer Brüder. Wir empfinden dies als ein dunkles und bedrückendes Kapitel unserer Geschichte.
Dies gilt in gleicher Weise für die nachgewiesene Beteiligung des deutschen Dominikaners Heinrich Institoris an der Hexenverfolgung. Durch das Verfassen des „Hexenhammers“ unterstützte und förderte er die menschenverachtende Praxis der Hexenverfolgung.
Folter, Verstümmelung und Tötung haben unendliches Leid über zahllose Menschen gebracht; deutsche Dominikaner haben dazu, neben anderen, die Voraussetzung geschaffen. Die Geschichte dieser Opfer – namenlos und vergessen – können wir nicht ungeschehen machen. Wiedergutmachung ist unmöglich. Uns bleibt die Verpflichtung zur Erinnerung.
Publik Forum Nr. 6, 2007, S. 8
Judith Rinkles, Katharina Haan – als Hexen im Hochstift Bamberg verfolgt wurden (17. Jhd.), in: Unterm Sternenmantel. Lebensbilder aus der 1000-jährigen Geschichte des Bistums Bamberg, 1. Auflage 2006;
www.eo-bamberg.de: Katharina Haan
www.eo-bamberg.de: stolpersteine
www.dominikaner.de: Inquisition
Während sich Vertreterinnen der Neuen Frauenbewegung (ab Ende der 1960er Jahre, ausgehend von den USA) mit den Hexen identifizieren und in ihnen, einer aus der Zeit der Romantik stammenden Theorie entsprechend, Trägerinnen eines altheidnischen Heilwissens sehen, werden andererseits auch heute noch immer wieder Frauen als Hexen beschimpft und für Unglücksfälle, die sie angeblich durch Schadenzauber bewirkt haben, haftbar gemacht.
www-Links
Anton Praetorius, Kämpfer gegen Hexenprozesse
Hexenverfolgung in Afrika
Hexenverfolgung in Tansania
Das Hexeneinmaleins aus Goethes "Faust" (Lösung)
historicum.net: Hexen und Hexenprozese
Kelticas Hexenwelt
Dark Numina
Vampir Bibliothek
Hexanas Hexenhaus
Mystery World
Literaturhinweise:
W.G. Soldan, Geschichte der Hexenprozesse: Aus den Quellen dargestellt. Stuttgart 1843 (neu hg. v.H. Heppe. Stuttgart 1880, neu bearb. v. M. Bauer, München 1912, Nachdr. Darmstadt 1972); J. Hansen, Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozess im MA und die Entstehung der großen Hexen Aalen (1910) 1964; ders., Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexen im MA. Hildesheim (1901) 1963; M. Douglas (Hg.), Witchcraft. London 1970; G. Becker u.a., Aus der Zeit der Verzweiflung. Frankfurt 1977; C. Honegger (Hg.), Die Hexen der Neuzeit. Frankfurt 1978; I. Schöck, Hexenglaube in der Gegenwart. Tübingen 1978; G. Schormann, Hexenprozesse in Deutschland. Göttingen 1981; Ch. Degn u.a. (Hg.), Hexenprozesse. Neumünster 1983; A.C. Lehmann / J.E. Myers (Hg.), Magic, Witchcraft, and Religion. Palo Alto 1985; G. Luck (Hg.), Arcana Mundi. Magic and the Occult in the Greek and Roman Worlds. Baltimore 1985.
D. Baudy in: Lexikon der Religionen. Herder, Freiburg i.Breisgau (1987), S.283f.

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